Hilfe & Unterstützung

Haben Sie vorab Fragen? Sicher wird hier schon einiges geklärt:

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch, bei dem kostenfrei eine Eingangsanamnese und Testung erfolgt.

Ihr Kind soll:

Akkordeon-Inhalt

Wir helfen Schülern und Erwachsenen mit einer Lese Rechtschreibschwäche / Legasthenie und Rechenschwäche / Dyskalkulie. Unser spezielles Lehrkonzept wird bereits seit vielen Jahren erfolgreich angewendet und ist wissenschaftlich fundiert. 

Unser Lehrkonzept beinhaltet sowohl Arbeitsblätter zum Download und ausdrucken und bearbeiten als auch dazu passende Computerübungen. Dadurch werden neue Reize gesetzt und die Kinder motiviert.

Die Finanzierung einer Lerntherapie kann auf privater Basis erfolgen. Online Kurse werden ab € 75.- pro Monat angeboten. Beim Präsenzunterricht beginnt ein Stundensatz bei € 60.-.

Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten, da Legasthenie oder Dyskalkulie keine Krankheiten sind.

Das PFI ist eine durch das Jugendamt anerkannte lerntherapeutische Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen, 
Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (RS) oder 
Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS/ADS).

Bei Vorlage eines ärztlichen Gutachten, bei dem neben der Lernstörung auch eine seelische Behinderung festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei den örtlichen Jugendämtern zu stellen.

Nach unseren Erfahrungswerten braucht die Behebung eine Legasthenie bzw. Dyskalkulie zwischen 1 und 3 Jahren. Ziel ist, dass das Kind mindestens ein durchschnittliches Niveau erreicht.

Eine Anmeldung bei uns ist jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

Die Online Förderung kann umgehend (nach erfolgter Eingangsanamnese und Testung) beginnen.

Der Beginn eines Präsenzunterrichts muss im Einzelfall geprüft werden.

Bei einem schulischen Nachteilsausgleich sollen Kinder mit Problemen im Lesen und/oder Schreiben im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewertet werden. Hierunter versteht man Maßnahmen, die den “Nachteil” durch die LRS ausgleichen sollen. Maßnahmen können beispielsweise sein: eine verlängerte Bearbeitungszeit und/oder eine stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen.

Beim Notenschutz wird die Rechtschreibung und/oder die Leseleistung in einer Prüfung gar nicht bewertet. Notenschutz wird oft erst bei massiven Schwierigkeiten und einer gefährdeten Versetzung umgesetzt.

Wichtig ist: Ein Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz macht wenig Sinn, wenn das Kind nicht gleichzeitig eine gute individuelle Förderung erhält.

 

Nach oben scrollen